Winterdienst im Gemeindegebiet: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Der aktuell bestehende Winterdienstvertrag für die Durchführung von Räum- und Streueinsätzen der gemeindlichen Straßen und für die gemeindlichen Gebäude (Kindergärten, Kinderkrippen, Bürgerhaus, Rathaus und Feuerwehrhäuser) ist aufgrund großer Preissteigerungen bei den Winterdienstfirmen zum 29.04.2024 gekündigt worden.
Dadurch wird es nötig, eine neue Winterdienstausschreibung für die gemeindlichen Straßen und Liegenschaften durchzuführen.
Die Vertragsdauer soll 2 Jahre betragen. Es wird die Bereitstellung von Winterdienstfahrzeugen, -personal und –geräten für die Durchführung von Räum- und Streueinsätzen für die jeweiligen gemeindlichen Straßen und Liegenschaften ausgeschrieben. Die Ausschreibung soll als losweise Vergabe (§ 97 Abs. 4 GWB) erfolgen.
Die Angebotswertung erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Als Grundlage zur Angebotswertung bezieht sich die Verwaltung auf die aktuellen Winterdienstausgaben.
Die rechtliche Begleitung im Ausschreibungsverfahren soll durch die Zentrale Vergabestelle des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland erfolgen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Ausschreibung und Vergabe.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Unterschrift des Vergabevorschlages und zum Abschluss der notwendigen Verträge.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 15:02 Uhr