Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 9

Kurzbericht

Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung mit den darin enthaltenen Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (§ 1 des Gesetzes) am 1. Januar 2021 empfiehlt der Bayerische Gemeindetag, darauf basierende bereits bestehende Rechtsverordnungen aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage nunmehr neu zu erlassen.
Das gilt auch für die Fälle, in denen eine Gemeinde eine Verordnung nach dem (aktuellen) Muster des Bayerischen Gemeindetags (Stand: Oktober 2017), aber vor dem 1. Januar 2021, erlassen hat.
Es bestünden erhebliche Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (hier: Art. 51 Abs. 5 Satz 1 in seiner neuen Fassung ab 1.1.2021) eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 - 2 C 77.08).
Die Gemeinde Aying hat zuletzt am 21. Oktober 2019 eine solche Verordnung erlassen und sollte daher die Änderung und den Neuerlass ebenfalls durchführen. Die Änderung ist rein redaktioneller Art im Einleitungssatz (entsprechend gekennzeichnet) – dennoch ist die gesamte Verordnung neu zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Die bisherige Verordnung tritt am 30.04.2021 außer Kraft – die Neufassung zum 01.05.2021 in Kraft. Sie gilt dann wieder 20 Jahre.
Der Verordnungstext ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2021 11:09 Uhr