Bauantrag 2021/30: Neubau zweier Doppelhäuser mit Carports und Stellplätzen, Forststraße 20, 85653 Aying


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.06.2021 ö beschließend 15

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist der Neubau zweier Doppelhäuser mit Carports und Stellplätzen.

Bezüglich der Zufahrtssituation von der Kreisstraße M8 auf das Baugrundstück wurde von Seiten der Gemeinde Aying mit E-Mail vom 14.04.2020 bereits eine Anfrage an das Staatliche Bauamt gestellt. Nach Aussage des Staatlichen Bauamtes ist Voraussetzung für die Errichtung von Stellplätzen und Carports eine Wendemöglichkeit innerhalb des Grundstückes, so dass aus Gründen der Verkehrssicherung nur vorwärts in die Kreisstraße M8 eingefahren wird.

Die Wendemöglichkeit ist von jedem einzelnen Stellplatz/Carport nachzuweisen.  Die ersten 2 Carports haben keine Wendemöglichkeit auf dem Grundstück und auch bei den anderen Stellplätzen/Carports ist eine Wendemöglichkeit innerhalb des Grundstückes schwierig, wenn alle Stellplätze/Carports belegt sind. In den Plänen ist zwar eine Rangierfläche dargestellt, jedoch beinhaltet diese auch den gemeindlichen Gehweg und kann nicht auf eigenem Grund realisiert werden. Eine Zustimmung kann hierzu nicht in Aussicht gestellt werden.
Der Gemeinderat erachtet die geplanten Erker mit einer max. Höhe von 6,65 m sowie die Errichtung von unterschiedlichen Dachgauben auf einer Dachfläche (betrifft südliches Gebäude) als ortsbilduntypisch, da dadurch die Wirkung eines 3. Geschosses entsteht. Das Vorhaben fügt sich daher nicht in die Umgebung ein. In der Umgebung sind zwar Gauben vorhanden, jedoch sind diese in der Gestaltung einheitlich. Weiterhin gibt es in der Umgebung bereits Erker, jedoch sind diese lediglich erdgeschossig und prägen das Ortsbild nicht. Zur Erhaltung des Ortsbildes (speziell Ortsrandlage Helfendorf) ist daher die Planung entsprechend zu ändern. Weiterhin sind die Anmerkungen des Straßenbauamtes zu berücksichtigen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht hergestellt werden.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 10:32 Uhr