Kargl Ludwig, Harrerstr. 1; Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport an der Harrerstraße.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 08.03.2016 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan.
Wie in dem Anschreiben der Planerin vom 16.02.2016 erwähnt, hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen im Vorbescheid vom 21.10.2015 für das zu bebauende Grundstück
festgestellt, dass die Bebauungsvarianten 1 (Neubau von Einfamilienhäusern) und 3 (Neubau von Doppelhäusern) hinsichtlich des Einfügens nach seiner Art und Maß der Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, bauplanungsrechtlich zulässig sind.
Zu diesen beiden Bebauungsvarianten hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.08.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Zu dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr