Vollstreckungswesen.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf einen im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt erschienenen Bericht, in dem zu lesen war, dass überlegt werde, ob wir in Zukunft Vollstreckungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland durchführen lassen.
Dazu führt er aus, dass in der Verwaltung oftmals entsprechende Ideen verfolgt werden. Beim ersten Termin konnte sich die Kämmerin wegen Krankheit nicht informieren, so dass dies bei einem weiteren Treffen nachgeholt wird.
Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass sich die Angelegenheit erst im Anfangsstadium befindet. Sollte es konkretere Formen annehmen, wird darüber selbstverständlich im Gemeinderat beraten und entschieden.
Weiter betont der Vorsitzende, dass es sich dabei nicht um das kommunale Mahnwesen handelt, sondern um die daraus folgenden Vollstreckungsmaßnahmen.
Neben dem Beitritt zum o. g. Zweckverband besteht auch die Möglichkeit, sich mit einer Zweckvereinbarung an eine andere Kommune anzuschließen.
Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr