Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 28 vom 10.05.2016 keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 28 vom 10.05.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2016 13:17 Uhr