Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.07.2016 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frag des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 29 vom 14.06.2016 keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 29 vom 14.06.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.08.2016 09:11 Uhr