Lengdobler Benno, An der Leiten 1; Errichtung einer Doppelgarage - Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Stauraum).


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Siehe Schreiben vom 01.07.2016.

Bei der geplanten Garage handelt es sich aufgrund ihrer Fläche unter 50 m² um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO, so dass über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden (Art. 63 Abs. 3 BayBO) hat.

Gemäß § 13 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung (OGS) ist bei Garagen ein Stauraum von 5,50 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten.
Ein Stauraum ist vorzusehen, wenn für wartende Kraftfahrzeuge die freie Zufahrt zur Garagen durch Anlagen, wie Schranken oder Tore gehindert ist.
Bei der öffentlichen Straße An der Leiten (Flst. Nr. 825/138) handelt es sich aber um eine reine Anliegerstraße, die nur von einigen Anwohnern befahren wird.

Nach § 14 Abs. 2 OGS sind jedoch Vorgärten in einer Tiefe von mindestens 2 m, gemessen ab der Straßenbegrenzungslinie, von Gebäuden jeder Art freizuhalten.

Beschluss

  • Die beantragte Abweichung von § 13 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach der Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche von 5,50 m nicht eingehalten werden kann, wird zugelassen.

  • Die Garage ist jedoch so zu platzieren, dass die sog. Vorgartenlinie von 2 m eingehalten wird (§ 14 Abs. 2 OGS). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2016 09:34 Uhr