Kramer Christian, Kurhausstraße 81; Umbau Eignerwohnung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Siehe Bauantrag mit Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung (Abweichung von der Dachneigung und Dachüberstand)
Lt. Ortsgestaltungssatzung muss die Dachneigung zwischen 20° und 27° betragen. Andere Dachneigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachneigung sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.
Dachüberstände müssen lt. Ortsgestaltungssatzung an Hauptgebäuden am Giebel mindestens 1,00 m und an der Traufe mindestens 0,70 m betragen.

Beschluss

Einer Abweichung von § 6 Abs. 1 Ortsgestaltungssatzung auf eine Dachneigung von 45° wird zugestimmt.
Der beantragten Abweichung von § 6 Abs. 2 der Ortsgestaltungssatzung für die Dachüberstände an den Traufseiten von 0,50 m und auf der südlichen Giebelseite von 0,40 m wird zugestimmt.
Es wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2016 09:34 Uhr