Kommunale Verkehrsüberwachung; weiteres Vorgehen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.08.2016 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 31.05.2016 beschlossen, den Vertrag der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft zum 31.05.2017 zu kündigen und die Alternative mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland in Verbindung mit den beteiligten Gemeinden aufzubauen.
Daher wurde nun am 19.07.2016 ein Treffen, mit den Bürgermeistern der Gemeinden die ihre Überwachungstätigkeit über Zweckvereinbarungen an die Gemeinde Bad Kohlgrub übertragen haben, einberufen um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dazu wurde auch Herr Braun (Geschäftsführer der KVS Oberland) eingeladen, der dort seinen Zweckverband vorstellte.

Ergebnis dieses Termins ist nun:
Die Bürgermeister bedankten sich zunächst für die übernommen Aufgaben und zeigten sich alle bereit der Gemeinde Bad Kohlgrub bei diesem Schritt nicht im Wege zu stehen. Die Zweckvereinbarungen sollen alle aufgelöst werden.
Die Gemeinde Bad Kohlgrub wird im Herbst einen Mitgliedsantrag bei dem KVS Oberland stellen. Die Übertragung der Überwachungstätigkeit soll nahtlos zum 01.06.2017 erfolgen.
Die Zweckvereinbarungen mit den Verwaltungsgemeinschaften Saulgrub (für Bad Bayersoien), Unterammergau (für Unterammergau und Ettal) und der Gemeinde Schwangau werden über einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich zum 31.05.2017 aufgelöst.
Auf Wunsch der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden  (für die Gemeinden Steingaden und Prem) soll deren Zweckvereinbarungen bereits zum 31.12.2016 aufgehoben werden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub stellt einen Mitgliedsantrag beim Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland zum 01.06.2017 für den ruhenden und den fließenden Verkehr .
Die Zweckvereinbarungen mit den Verwaltungsgemeinschaften Saulgrub (für die Gemeinde Bad Bayersoien),  Unterammergau (für die Gemeinden Unterammergau und Ettal) und der Gemeinde Schwangau werden einvernehmlich über eine Aufhebung der jeweiligen Zweckvereinbarung zum 31.05.2017 aufgelöst.
Die Zweckvereinbarungen mit der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden (für die Gemeinden Steingaden und Prem) werden über eine Aufhebung der jeweiligen Zweckvereinbarung zum 31.12.2016 aufgelöst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2016 09:34 Uhr