Hörnle-Schwebebahn; Beendigung der Erledigung der Verwaltungstätigkeiten durch die Gemeindeverwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bisher wurde aus historischen Gründen ein Großteil der Verwaltungsarbeiten der Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG (z. B. Personalabrechnung) von der Gemeindeverwaltung erledigt, die Gemeinde erhielt hierfür einen pauschalen finanziellen Ausgleich von der Schwebebahn. Da die in der Hauptsache mit diesen Arbeiten betrauten Beschäftigten der Gemeinde in den Jahren 2017 und 2018 in Pension/Rente gehen bzw. auch seit einiger Zeit krank sind, wird von der Verwaltung vorgeschlagen diese Arbeiten nicht mehr auszuführen. Mit dem Geschäftsführer wurde bereits ausführlich besprochen, dass die Schwebebahn hier entweder eigenes Personal einstellen oder die Arbeiten außer Haus vergeben muss.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass durch die Gemeindeverwaltung ab 1. Januar 2017 keine Verwaltungstätigkeiten mehr für die Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2016 09:44 Uhr