Vereinsförderung; Erlass einer Richtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.01.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach einigen Sitzungen des Ausschusses für unsere Bürger ist man sich einig, die Vereinsförderung auf neue, geordnete Füße zu stellen.

Die Vereine sollen künftig keine laufenden Förderungen mehr erhalten. Vielmehr will man nur noch einzelne „Projekte“ bzw. Vorhaben fördern.

In Anlehnung an die Benutzungsordnung des neuen „Kultur –und Vereinehaus Lampl“ soll für die Benutzung aller gemeindlichen Einrichtungen dieselben Benutzungsgebühren erhoben werden. Dazu ein Auszug aus der Richtlinie:

„3.1 Den örtlichen Vereinen werden die Vereinsräume im Haus der Vereine und Kultur „Lampl“, im Kurpark-Gebäude, im Haus des Gastes, im Musikpavillon, im Fußballerheim, im Jager-Anwesen, im Eisstockheim und im Vereinestadel zur Verfügung gestellt.

3.2. Diese Räume werden mietfrei zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung werden kostendeckende Benutzungsgebühren gehoben. Grundsätzlich ist als Entgelt für die Benutzung der Räume zur teilweisen Deckung der anfallenden Heiz-, Strom- und sonstigen Betriebskosten ein Betrag von 1,50 €/m2 benutzter Fläche und Monat zu entrichten. Für die als gemeinnützig anerkannten Vereine bzw. Institutionen ermäßigt sich dieses Entgelt auf 1,00 €/ m2 benutzter Fläche und Monat. Dieser Betrag ist vierteljährlich im Voraus, spätestens bis zum 3. Werktag des Monats, zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann von der Gemeinde die sofortige Räumung und Rückgabe der überlassenen Räume verlangt werden.

3.3. Verbräuche werden durch Zähler erfasst. Soweit eine Dauernutzung vorliegt, kann der Nutzer wahlweise die pauschale Entgeltsabrechnung nach Absatz 2 oder eine verbrauchsbezogene an Hand der gemessenen Verbräuche verlangen. Damit eröffnet sich dem Nutzer eine Kostenreduzierung bei energiesparendem Verhalten.
       
3.4. Diese Gebühren werden mit Eigenleistung und sonstigen erbrachten Investitionen, auch der letzten Jahre gegenverrechnet. Die Nutzung der Gebäude ist bei Dauernutzung in neuen Pacht-/bzw. Nutzungsverträgen zu regeln. Bisher geschlossene Pachtverträge bestehen weiterhin, sollen aber hinsichtlich der zu tragenden Nutzungsgebühr geändert werden. „


Diskussionsbedürftig erschien noch speziell die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Beschluss

1. Die Heraushebung der besonderen Förderfähigkeit von Kinder- und Jugendarbeit wird gestrichen.

2. Die Richtlinie über freiwillige Leistungen der Gemeinde Bad Kohlgrub zur Vereinsförderung, die im Anhang beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird in Abänderung des in Nr. 1 gefassten Beschlusses zum 01.04.2017 erlassen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Vereine darüber in Kenntnis zu setzen und die bestehenden Pacht- bzw. Nutzungsverträge anzupassen.

4. Alle im Zusammenhang mit früher gefassten Beschlüssen zur Vereinsförderung werden aufgehoben bzw. gegebenenfalls neu gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.01.2017 08:56 Uhr