Bauantrag auf Erweiterung eines bestehenden Anbaus, Ludwigstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich größtenteils im Innenbereich, teilweise jedoch auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gehren“.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12. Mai 2015 für den bestehenden Carport von der Gestaltungssatzung für das Pultdach befreit. (siehe beiliegende Unterlagen)
Der Planfertiger wurde darauf hingewiesen, dass, auch wenn die beantragten Gebäude an das bestehende Dach anschließen, eine  Abweichung von der Gestaltungssatzung zu beantragen und zu begründen ist. Diese liegen jedoch noch nicht vor.
Die Gemeinde hat das Vorhaben ausschließlich bauplanungsrechtlich zu beurteilen, eine bauordnungsrechtliche Prüfung (z. B. Abstandsflächen vgl. Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO) steht ihr nicht zu.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat verweigert dem Bauantrag, den Abweichungen von der Gestaltungssatzung in Bezug auf die Dachneigung (§6) und einer Befreiung von der Festsetzung „Eigentümerweg“ der
2. Änderung des  Bebauungsplanes „Gehren“ das gemeindliche Einvernehmen. Die untere Bauaufsichtsbehörde wird gebeten die Abstandsflächen zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.03.2017 08:16 Uhr