Übernahme der Kosten für eine Begleitperson im Feuerwehrerholungsheim bei 40-jährigem aktivem Feuerwehrdienst


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern übernimmt seit Sommer 2014 bei Feuerwehrdienstleistenden zum 40-jährigen Dienstjubiläum die Kosten für einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim Bayerisch Gmain. Viele Gemeinden sind der Bitte des Freistaats nachgekommen und haben per Gemeinderatsbeschluss festgelegt, dass die Kosten für eine Begleitperson übernommen werden. Dies soll eine Anerkennung für die Partner sein, die in den 40 Jahren oft  z. B. auf den Ehemann verzichten mussten, weil dieser bei Übungen und Einsätzen seine Zeit für die Allgemeinheit geopfert hat.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde die Kosten für das Feuerwehrerholungsheim für eine Begleitperson in der gleichen Weise übernimmt, in der dies der Freistaat für die Feuerwehrdienstleistenden beim 40-jährigen Jubiläum macht .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2017 08:16 Uhr