Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 14.03.2017 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 39 vom 14. Februar 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO mit der Änderung „14. Juni“ statt 4. Juni“
genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.04.2017 10:46 Uhr