Die Kommunalberatung Radlbeck wurde mit der Globalkalkulation der kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und der Entwässerungseinrichtung beauftragt. In einer Globalkalkulation werden mögliche Über- bzw. Unterdeckungen der letzten vier Jahre ausgeglichen und Investitionen der zukünftigen vier Jahre mit berücksichtigt.
Wasserversorgung
Im Bereich der Wasserversorgung sind folgende Investitionen bereits umgesetzt, bzw. geplant:
- Erschließung von Baugebieten
- Neue Ringleitung im Bereich der Spengelstraße/Auf der Oh/Lamplstraße
- Neubau eines größer dimensionierten Hochbehälters in Sonnen (Kosten bei ca. 1.000.000 €)
Um diese notwendigen Maßnahmen zu finanzieren, müssen die Gebühren und Beiträge angepasst werden.
Gebühren
Es besteht die Möglichkeit, die Investitionen über einmalige Verbesserungsbeiträge zu finanzieren. Dann würden sich die Beiträge/Gebühren wie folgt darstellen:
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Beitrag pro m² Grundstücksfläche
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Beitrag pro m² Geschoßfläche
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Gebühr pro m³
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Gebühr pro m³ zuvor
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Verbesserungsbeitrag
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0,48 €
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2,41 €
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Gebühr
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0,90 €
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1,00 €
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Der einmalige Beitrag würde den Gebührenbereich entlasten und ließe die G
ebühr um 0,10 €/m³ sinken.
Bei Finanzierung ohne Verbesserungsbeitrag beträgt die Gebühr 1,16 €/m³.
Herstellungsbeiträge
Die Herstellungsbeiträge sinken im Vergleich dazu:
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Beitrag pro m² Grundstücksfläche
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Beitrag pro m² Geschoßfläche
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Herstellungsbeitrag bis 31.03.2017
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1,20 €
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6,50 €
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Herstellungsbeitrag ab 01.04.2017
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0,94 €
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4,75 €
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Entwässerungseinrichtung
Im Bereich der Entwässerung sind folgende Investitionen bereits umgesetzt, bzw. geplant:
- Erschließung von Baugebieten
- Die größer Dimensionierung der Kanalrohre im Bereich der Badstraße/Spengelstraße/Auf der Oh/Saulgruber Straße
Gebühren
Auch hier besteht die Möglichkeit die Finanzierung über Verbesserungsbeiträge abzuwickeln.
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Beitrag pro m² Grundstücksfläche
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Beitrag pro m² Geschoßfläche
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Gebühr pro m³
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Gebühr pro m³ zuvor
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Verbesserungsbeitrag
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0,28 €
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1,27 €
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Gebühr
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3,68 €
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3,11 €
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Der einmalige Beitrag würde den Gebührenbereich entlasten und ließe die Gebühr 0,57 €/m³ steigen (Anstieg um 16 %).
Bei Finanzierung ohne Verbesserungsbeitrag beträgt die Gebühr 3,93 €/m³ (Anstieg um 21 %).
Herstellungsbeiträge
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Beitrag pro m² Grundstücksfläche
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Beitrag pro m² Geschoßfläche
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Herstellungsbeitrag bis 31.03.2017
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1,18 €
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10,27 €
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Herstellungsbeitrag ab 01.04.2017
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1,26 €
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10,75 €
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Die Herstellungsbeiträge steigen im Vergleich nur leicht an.
Allgemein ist anzumerken, dass eine Finanzierung über Verbesserungsbeiträge den Bürger jetzt einmalig belastet. Die Finanzierung über Gebühren belastet im Vergleich auch die späteren Generationen.
Allerdings ist die Abwicklung über Verbesserungsbeiträge mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Alle Flächen müssen ermittelt, die Bescheide müssen manuell erstellt werden und allgemein ist mit einer Welle an Widersprüchen und Stundungsanträgen zu rechnen.
Die Finanzierung über Gebühren verkraftet der Bürger in der Regel wesentlich besser, als ein einmaliger Beitrag.
Da sich in einigen Bereichen der Wasserversorgung sowie der Entwässerungseinrichtung einige Änderungen ergeben haben, werden jeweils die beiden Stammsatzungen sowie die dazugehörigen Beitrags- und Gebührensatzungen gemäß den Mustersatzungen des Bay. Gemeindetages neu erlassen.