Erlass einer Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Bad Kohlgrub


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.03.2017 ö 5

Sachverhalt

In der Gemeinde Bad Kohlgrub werden Unterschriften gesammelt für ein Bürgerbegehren „Rathaus Bad Kohlgrub“. Nach Art. 18a Abs. 17 GO können Gemeinden die Modalitäten für die Vorbereitung und Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in einer Satzung regeln. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird der Erlass einer Satzung dringend empfohlen. Der Satzungsentwurf der Gemeinde Bad Kohlgrub entspricht im wesentlichen der Satzung der Marktgemeinde Mittenwald. Diese Satzung beinhaltet unter anderem auch die Regelung für eine ausschließliche Bürgerentscheidsabstimmung per Briefwahl. Eine Rückfrage bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ergab, dass eine Satzungsregelung über eine ausschließliche Briefwahlabstimmung rechtlich zulässig sei.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erlässt eine Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2017 10:46 Uhr