Bürgerbegehren "Rathaus Bad Kohlgrub" - Einreichung Unterschriftenlisten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 27.03.2017 wurde bei der Gemeinde Bad Kohlgrub das Bürgerbegehren „Rathaus Bad Kohlgrub“ eingereicht. Zum Stand dieses Tages wurde für die Feststellung der Zahl der gültigen Unterschriften des Bürgerbegehrens ein Abstimmungsverzeichnis angelegt. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

Gegenstand
Rechtsgrundlage
Einreichung des Bürgerbegehrens „Rathaus Bad
Kohlgrub“ unter Beachtung der Formerfordernisse
(- mit Ja oder Nein zu entscheidender Frage,
- mit Begründung,
- mit bis zu drei vertretungsberechtigten Personen)
27.03.2017
Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO
Benötigte Unterschriften – 10 % von 2133 (Anzahl
Gemeindebürger bei Einreichung des Begehrens)
214
Art. 18a Abs. 6 GO,
Art. 15 Abs. 2 GO
Eingereichte Unterschriften
  • hiervon gültige Unterschriften
  • hiervon ungültige Unterschriften
454
424
  30
Art. 18a Abs. 5 GO

Von den 454 eingereichten Unterschriften sind 424 gültig und 30 ungültig, die erforderliche Mindestunterschriftenzahl von 214 ist somit erreicht. Nach Art. 18a Abs. 8 GO hat der Gemeinderat daher über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens innerhalb von 1 Monat nach Einreichung zu entscheiden. 

Beschluss

Das Bürgerbegehren wird zugelassen. In Absprache mit den vertretungsberechtigen Personen des Bürgerbegehrens wird gemäß Art. 18a Abs. 10 GO von der Verlängerung der Frist von 3 Monaten zur Durchführung des Bürgerbegehrens Gebrauch gemacht und eine Ausnahmegenehmigung beim Staatsministerium des Innern, Bau und Verkehr, Odeonsplatz 3,  80539 München beantragt, um über den Bürgerentscheid am Tag der Bundestagswahl, dem 24. September 2017, abstimmen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 13:18 Uhr