Antrag auf Vorbescheid; Nutzungsänderung eines Kurhotels in Wohnraum, Spengelstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück Spengelstraße 2/Badstraße 17 liegt im Innenbereich und wird im Flächennutzungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Im Innenbereich hat sich ein Vorhaben an Art und Maß der Nutzung an der Umgebung
(-sbebauung) zu orientieren.
Bei angrenzenden Flächen wäre eine Umnutzung von Gewerbe (Kurhotel) in Wohnen problematischer, da diese lt. Flächennutzungsplan zukünftig weiter als „Mischgebiet; Dorfgebiet“ bestehen bleiben und somit ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Landwirtschaft, Gewerbe und Wohnen stattfinden soll. Eine Umwandlung von Gewerbe in Wohnen wäre hier problematischer, da bei einem Überhang einer Nutzung (meist Wohnen) der Gebietstyp kippen würde.
Auf der betroffenen Fläche hat sich der Gemeinderat bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes jedoch bewusst für eine Wohnnutzung entschieden, bei der nur eine nichtstörende Gewerbenutzung im Rahmen des allgemeinen Wohngebiets möglich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid zur Umnutzung von einem Kurhotel in Wohnraum das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 13:18 Uhr