Anbau am bestehenden Anwesen, Mühlstraße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Antragsunterlagen
Das Grundstück liegt im Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.
Von Familie Kohler, Nachbarn des Baugrundstückes wurden am Sitzungstag noch Unterlagen eingereicht, in denen mit Bildern mitgeteilt wird, dass ihr Grundstück von der Garage des Antragstellers überbaut ist und die Antragsunterlagen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück übereinstimmen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da die Gemeinde aber nach § 36 Abs. 2
BauGB ihr Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen versagen kann, muss dies bei der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Anbau an das bestehende Anwesen“ das gemeindliche Einvernehmen.
Er weist auf die von der Nachbarfamilie Kohler eingereichten Unterlagen hin und bittet um die Überprüfung der Abstandsflächen und die bauaufsichtliche Kontrolle der Bebauung auf dem Grundstück des Antragstellers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2017 13:09 Uhr