Neubau eines Doppelhauses; Murnauer Straße 1; Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 4

Sachverhalt

Siehe beiliegende Antragsunterlagen

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 6. Juli 2016 wurde einem Vorbescheidsantrag für dieses Grundstück mit einer Zufahrt von der Murnauer Straße aus zugestimmt. Das Grundstück liegt im Innenbereich.
Beim Bauamtstag am letzten Sitzungstag hat das Landratsamt auf die Abgrabung auf der Nordseite des Hauses hingewiesen, die gemeindliche Gestaltungssatzung legt fest, dass Kellergeschosse nicht durch Abgrabungen freigelegt werden dürfen. Außerdem wurde vom Gemeinderat in der letzten Sitzung auf die Festsetzung der Gestaltungssatzung verwiesen, dass Fenster und Balkontüren soweit möglich mit Fensterläden zu versehen sind. Im Antrag war kein einziger Fensterladen eingezeichnet.
Der Gemeinderat vertagte in der letzten Sitzung die Entscheidung über den Antrag und beauftragte die Verwaltung mit dem Landratsamt zu klären, ob die geplanten Abgrabungen auf dem Grundstück mit der Gestaltungssatzung vereinbar sind.
Die Gestaltungssatzung legt in § 12 Nr. 1 Folgendes fest:
„Kellergeschosse dürfen nicht durch Abgrabungen und Abböschungen der natürlichen oder
von Bauaufsichtsbehörde festgesetzten Geländeoberfläche freigelegt werden.“
Bei der Rücksprache mit dem Landratsamt stellte dieses fest, dass das Ziel der Festsetzung ausschlaggebend ist. Auch wenn es sich hier streng genommen um kein Kellergeschoss sondern um ein Vollgeschoss handelt, so ist der Passus der Satzung sinngemäß anzuwenden.
Am Tag der Sitzungseinladung wurde noch der Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung eingereicht.  Lt. Antrag ist bei dem Fertighaus eine Vergrößerung des Vordaches nur mit erheblichem Mehraufwand möglich.
Am 9. Juni 2017 wurde noch eine Änderung der Steinwand eingereicht um dem Gemeinderat hier durch eine weniger steile Natursteinwand in Bezug auf die Abgrabung entgegen zu kommen und guten Willen zu beweisen. Eine weitere Verschiebung in Richtung Süden ist auf Grund des Grundstückszuschnittes ohne Reduzierung der Hausgröße lt. Planer nicht möglich.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung im Bezug auf das Vordach nicht zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung im Bezug auf die Abgrabung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der  Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben „Neubau eines Doppelhauses“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 20.07.2017 13:20 Uhr