Bauantrag auf Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus; Trillerweg 10; Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Bauvorhaben liegt lt. der Ergänzungssatzung Trillerweg im Innenbereich, einen Bebauungsplan oder eine andere Festsetzung des Gebietstyps gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA), teilweise als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die derzeitige Nutzung entspricht einem Dorfgebiet (Wohnen, Landwirtschaft sowie lt. Gewerberegister Frisör, Kurhotel, Elektro-Unternehmen, Fremdenheim, Gebäudereinigung/Hausmeisterservice, Verkauf und Verleih Ton- und Lichttechnik). Für ein Wohnhaus auf der Flurnummer 146/1 liegt ebenfalls für diese Sitzung ein Antrag vor.
Die Gaststätte, die früher im Gebäude des Bauantrages betrieben wurde, wäre in einem WA nicht möglich gewesen. Durch die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in ein Wohngebäude könnte man befürchten, dass durch einen Überhang von Wohnen das Gebiet ganz oder teilweise zukünftig als WA zu bewerten ist. Für gewisse Betriebe hätte dies keine Auswirkungen (z. B. ein Frisör ist auch in einem WA zulässig),  andere Betriebe hätten erhebliche Probleme, z. B. die Landwirtschaft beim Immissionsschutz. 
Die Gemeinderatsmitglieder begrüßten in der letzten Sitzung grundsätzlich die geplante neue Nutzung des leerstehenden Gebäudes. Sie befürchteten aber auch, dass bereits durch die Erteilung des Einvernehmens zu diesem Antrag der Gebietstyp von einem Dorfgebiet zu einem allgemeinen Wohngebiet kippen könnte und Nachteile für den landwirtschaftlichen und die gewerblichen Betriebe im Gebiet entstehen könnten. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt die Situation mit dem Landratsamt abzustimmen.

Nach Aussage des Landratsamts besteht die Gefahr eines Kippens von einem Dorfgebiet zu einem (allgemeinen)  Wohngebiet noch nicht. Die Genehmigung der Wohnbauvorhaben Trillerweg 7 und 10 gefährdet den Gebietstyp nicht, die vorhandenen landwirtschaftlichen und Gewerbebetriebe haben keine Verschlechterung ihrer jetzigen Rechte zu befürchten.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus“ das gemeindliche Einvernehmen. Lt. Aussage des Landratsamtes besteht die Problematik des Kippens des Gebietstyps durch diese Umwandlung eines Gewerbebetriebs in eine Wohnnutzung im Dorfgebiet (noch) nicht, trotzdem bittet der Gemeinderat dies bei der Prüfung, insbesondere in Bezug auf den Immissionsschutz, besonders zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 13:20 Uhr