Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Trillerweg 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.06.2017 ö 6

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Bauvorhaben liegt lt. der Ergänzungssatzung Trillerweg im Innenbereich, einen Bebauungsplan oder eine andere Festsetzung des Gebietstyps gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA), teilweise als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die derzeitige Nutzung entspricht einem Dorfgebiet (Wohnen, Landwirtschaft sowie lt. Gewerberegister Frisör, Kurhotel, Elektro-Unternehmen, Fremdenheim, Gebäudereinigung/Hausmeisterservice, Verkauf und Verleih Ton- und Lichttechnik). Für Umwandlung einer ehemaligen Gaststätte in ein Wohnhaus auf der Flurnummer 140 liegt ebenfalls für diese Sitzung ein Antrag vor.
Durch die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in ein Wohngebäude und dieses zusätzlichen Wohnhauses könnte man befürchten, dass durch einen Überhang von Wohnen das Gebiet ganz oder teilweise zukünftig als WA zu bewerten ist. Für gewisse Betriebe hätte dies keine Auswirkungen (z. B. ein Frisör ist auch in einem WA zulässig),  andere Betriebe hätten erhebliche Probleme, z. B. die Landwirtschaft beim Immissionsschutz. 
Nach Aussage des Landratsamts besteht die Gefahr eines Kippens von einem Dorfgebiet zu einem (allgemeinen)  Wohngebiet noch nicht. Die Genehmigung der Wohnbauvorhaben Trillerweg 7 und 10 gefährdet den Gebietstyp nicht, die vorhandenen landwirtschaftlichen und Gewerbebetriebe haben keine Verschlechterung ihrer jetzigen Rechte zu befürchten.
Dem Gemeinderat liegt außerdem ein Schreiben der (ehemaligen) Eigentümer des Nachbargrundstückes (Ehemann verstorben 12/2016, Ehefrau Nebenwohnsitz) aus dem Jahr 2014 zur Kenntnis vor. Da die Gemeinde nach §36 BauGB jedoch nur bauplanungsrechtliche Belange zu berücksichtigen hat, muss dieses bei der Entscheidungsfindung unberücksichtigt bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage“ das gemeindliche Einvernehmen. Lt. Aussage des Landratsamtes besteht die Problematik des Kippens des Gebietstyps durch diese zusätzliche Wohnnutzung im Dorfgebiet (noch) nicht, trotzdem bittet der Gemeinderat dies bei der Prüfung, insbesondere in Bezug auf den Immissionsschutz, besonders zu berücksichtigen. Auf das Schreiben der (ehemaligen) Grundstücksnachbarn aus dem Jahr 2014 wird außerdem verwiesen mit der Bitte um Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2017 13:20 Uhr