Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.07.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 43 vom 13. Juni 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO mit der Anpassung der Jahreszahlen 2015 in 2016 genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2017 13:32 Uhr