Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung; Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung muss aufgrund eines formellen Fehlers neu erlassen werden.

Im Vergleich zur Satzung, die am 14.03.2017 erlassen wurde, ändert sich lediglich § 10 Abs. 3 wie folgt:

Bisher

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr…..€ pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

Neu

„Für die Errichtung und die Benutzung eines Bauwasseranschlusses werden pauschal 100 € erhoben.“

Beschluss

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, die in der Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird zum 01.04.2017 erlassen. §10 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „Für die Errichtung und die Benutzung eines Bauwasseranschlusses werden bis zu einer Größe von 1500m³ umbauten Raum pauschal 100 € erhoben, für jede weitere angefangene 1500m³ umbauten Raum erhöht sich die Pauschale um weitere 100€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.08.2017 13:32 Uhr