Informationen des Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö informativ 2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über die Verkehrsschau mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland, dem Staatlichen Bauamt, dem Landratsamt und der Polizei:
  • Eine Vorampel an der Ampel Hauptstraße-Ecke St.-Martin-Straße, wie von Bürgern vorgeschlagen, muss lt. Staatlichem Bauamt von der Gemeinde bezahlt werden (Kosten ca. 10 000€), man schlägt deshalb vor mit anderen Maßnahmen eine Verbesserung zu versuchen. Vom Staatlichen Bauamt wird als schnell und leicht umsetzbare Maßnahme vorgeschlagen, zur Gewöhnung und Erinnerung die Ampel sowohl für die Autofahrer, als auch für die Fußgänger immer einzuschalten. Derzeit dürften die Fußgänger die Ampel auch ohne Drücken überqueren, da das rote Signal ausgeschalten ist. Bei dauerhaftem rotem Signal müssen die Fußgänger die Ampel benutzen. Außerdem wird das Hinweisschild westlich des Anwesens Hauptstraße 28 auf dem Gehweg weiter zur Straßenmitte verlegt, derzeit steht es wenig auffällig direkt am Hauseck.
  • Bei der Bushaltestelle zwischen Hauptstraße 30 und 36 sehen Staatliches Bauamt, Landratsamt und Polizei keine Veranlassung diese zu verlegen. Ein Bus darf nach StVO, wenn er die Warnblinkanlage eingeschalten hat und an eine Haltestelle heranfährt, nicht überholt werden. Wenn er steht, müssen Verkehrsteilnehmer in Schritttempo vorbeifahren. Ein Überholen ist somit ordnungsgemäß nicht möglich. Eine Gefährdung der Aussteigenden ist bei ordnungsgemäßer Fahrweise auch ausgeschlossen, da auch die Verkehrsteilnehmer auf der Gegenspur Schritttempo fahren müssen. Die Teilnehmer der Verkehrsschau konnten sich vor Ort davon überzeugen, dass trotz mehrerer einsteigender Personen ein Halt nur etwa eine Minute dauert. Nach dem Straßenbestandsverzeichnis ist die Fahrt zwischen Hausnummer 30 und 36 nicht gewidmet, im Gegensatz zur Ausfahrt zwischen Hausnummer 30 und 28 (Breite 5,10m) und der oberen Ausfahrt. Das gemeindliche Grundstück ist hier nur 2,66m breit. Diese Breite würde jedoch vermutlich für das Buswartehäuschen ausreichen, das der Eigentümer auf dem Nachbargrundstück Hausnummer 36 abgelehnt hat.
  • In letzter Zeit haben sich mehrere Anwohner der St.-Rochus-Straße bei der Gemeinde beschwert, dass diese ortseinwärts vermehrt als Abkürzung genutzt wird, obwohl diese nur für Anlieger freigegeben ist. Bei der Besichtigung haben Landratsamt und Polizei übereinstimmend festgestellt, dass die Sperrung rechtswidrig ist und aufgehoben werden muss. Da die Straße jedoch sehr schmal ist und keine Ausweichstellen bestehen, soll sie und die ebenfalls gesperrte Kollerstraße als Einbahnstraße geöffnet werden. Da die Befragung Ortsansässiger und Beobachtungen beim Ortstermin bestätigt haben, dass sie überwiegend als Abkürzung ortseinwärts genutzt wird, soll die Einbahnstraße ortsauswärts eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang regt Gemeinderatsmitglied Michaela Frank einen Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt St.-Rochus-Straße an der Saulgruber Straße an.
  • An der St.-Martin-Straße soll entlang des Grundstückes Hauptstraße 35 eine Kurzparkzone eingerichtet werden, die genaue Beschilderung und evtl. Markierung wird noch mit dem Landratsamt abgestimmt.
  • Die Einfahrt vom Wohngebiet Lindachtal in die Mühlstraße ist gefährlich, da die Sicht eingeschränkt ist und die Fahrzeuge ortsauswärts schneller fahren wie die erlaubten
30 km/h. Außerdem sind sich die Verkehrsteilnehmer der grundsätzlichen Regelung „rechts vor links“, die in allen Zonen mit 30 km/h gilt, trotz Verkehrsschild nicht bewusst. So auch die Aussagen der Anwohner. Von den Behörden wurde deshalb angeregt für diese Einmündung die Vorfahrt zu ändern. Außerdem wird auf dem gemeindlichen Grundstück der Bewuchs auf ein Minimum zurückgestutzt um die Sicht zu verbessern. Evtl. soll auch ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
  • Von den Anwohnern der Lamplstraße wurden durch Herrn Feistl Unterschriften für die Einrichtung einer Zone-30-Beschränkung und einer Tonnagebeschränkung eingereicht. Die Lamplstraße ist bereits jetzt in einer Zone-30-Beschränkung. Eine Tonnagebeschränkung ist lt. Landratsamt nur auf Grund baulicher Mängel der Straße (eingeschränkte Straßenbreite, baulicher Zustand von Brücken oder anderen Straßenbauwerken) zulässig. Mit dem Landratsamt wurde vereinbart, dass ein Messgerät aufgebaut wird, das die Länge der Fahrzeuge misst. So kann herausgefunden werden, welche Fahrzeuge die Straße befahren. Bei einer verdeckten Messung der Gemeinde in der Zeit, in der die Lamplstraße auf Grund der Bauarbeiten auf der Saulgruber Straße als Ausweichstrecke genutzt wurde, wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h gemessen.
  • Für den Überweg an der Schule werden vom Landratsamt und der Polizei Schulweghelfer vorgeschlagen. Da sowohl der Fußgängerverkehr, als auch der Autoverkehr durch die Schüler und deren Eltern zu Schulbeginn und -ende verursacht wird, ansonsten aber nur ein normaler Anliegerverkehr herrscht, ist ein Zebrastreifen nicht zeitlich durchgängig notwendig. Durch Schulweghelfer erhalten die Schüler dann einen sicheren Überweg, wenn es auf Grund des Autoverkehrs notwendig ist.
  • Wieder einmal waren die Busparkplätze im Bereich der Hörnle-Bahn Thema. Nach Aussage von verschiedenen Busfahrern und der Verkehrsüberwachung kann die jetzige Beschilderung missverstanden werden. Derzeit sollen die Busse nachts auf dem Tannenbankerl-Parkplatz parken, jedoch ist es auf Grund der Betriebsbestimmungen verboten mit einer Fahrzeughöhe von über 3,0m während des Betriebs zwischen 8 und 18 Uhr unter der Bahn hindurch zu fahren, dies ist auch so ausgeschildert. Busse können von 8 bis 18 Uhr auf der Promenade parken. Diese Regelung wurde so eingeführt, da sich die Anwohner beschwert haben, dass Busse rückwärts an die Grundstücksgrenzen fahren und die Motoren für die Klimaanlage, Heizung,… laufen lassen. Durch den Lärm und die Abgase wurden/werden die Anwohner gestört und die Hecke beschädigt. Die derzeitige Regelung wird leider oftmals von den Busfahrern –auch aus Bequemlichkeit- ignoriert, was zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen Busfahrern und Anliegern führt, die schon bis zu Sachbeschädigungen eskaliert sind. Problem der Busfahrer ist oft, dass diese bei einer Ankunft vor 18 Uhr oder einer Abreise nach 8 Uhr die Busse umparken müssen und somit teilweise Probleme mit den Lenkzeiten bekommen.  Beim Ortstermin wurde beraten, ob die Busse nicht durch eine andere Anordnung auf dem Parkplatz der Hörnlebahn weg von den Privatgrundstücken so positioniert werden können, dass diese die Anwohner nicht mehr stören können. Dies ist aber auf Grund der Lage der Einfahrt sehr schwierig. Mittlerweile ist auch ein Schreiben einer der am Meisten betroffenen Anwohnerin bei der Gemeinde eingegangen, dass sie durchaus mit Bussen auf dem Parkplatz an der Hörnlebahn leben könnte, wenn diese vorwärts zur Grundstücksgrenze hin einparken und sofort ihre Motoren abstellen. Die Verwaltung befürchtet jedoch, dass sich die Busfahrer nicht an diese Regelungen halten werden. Wenn diese abends ankommen, sind meist die Bahnbenutzer bereits weg und es besteht genügend Platz zum Rangieren. Wenn diese vorwärts einparken müssen, gestaltet sich die Abfahrt meist nach 8 Uhr schwierig, da bereits Bahnbenutzer parken und die Busse rückwärts aus dem Parkplatz fahren müssen. Die Verwaltung wird weiter versuchen eine tragbare Lösung für alle Parteien zu finden, damit Busse kostenpflichtig ohne Störung der Anlieger parken können. Die beste Lösung wäre jedoch, wenn alle Busse auf den Hotelgrundstücken parken könnten.
  • Über Änderungen bei der Beschilderung und der Verkehrsführung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde werden die Bürger zukünftig in einer eigenen Rubrik im Gemeindeblatt informiert.
   

Datenstand vom 25.10.2017 13:41 Uhr