Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Garage, Windheuserstraße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Von den Eigentümern des Grundstücks Windheuserstraße 14 wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Lage der Garage beantragt (siehe beiliegender Plan). Wie aus den beiliegenden Unterlagen der Genehmigungsfreistellung für das Hauptgebäude und der ursprüngliche Lage der Garage zu sehen ist, gibt es auf dem Grundstück einen erheblichen Höhenunterschied. Lt. Bebauungsplan muss vom Wendehammer im 90°-Winkel in die Garage eingefahren werden. Durch die Verschiebung der Garage nach hinten kann die Zufahrt flacher ausgeführt werden und die notwendige Eingangstreppe bereitet im Bereich des Garagenvorplatzes weniger Probleme.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Garage wie beantragt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2017 13:41 Uhr