Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 47 vom 12. September 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO mit den vorgebrachten Änderungswünschen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2017 12:37 Uhr