Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 44 vom 11 . Juli 2017 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 09:19 Uhr