Nutzung des Festplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Ergebnis der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2016:
Der Bauausschuss möchte an der Grundstückskante der Straßenecke Im Kirchfeld/Kehrerstraße eine Abgrenzung mit Schotterrasen und dazu eine Einzäunung mit Holzpfosten und Riegeln, die beim Aufstellen eines Festzeltes auch temporär entfernt werden können. Parkausweise für die dort Parkenden sollen nicht ausgestellt werden, um das Parken dort nicht zu legalisieren und damit gegenüber der Gemeinde Ansprüche zu schaffen, die z.B. bei einer erforderlichen Nutzung als Festplatz oder für einen Zirkus zu Problemen führen können. Jedoch soll ein Schild aufgestellt werden, dass darauf hinweist, dass eine gewerbliche Nutzung der Fläche nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen darf.

Schreiben von Frau Lina Kaufmann vom 07.05.2017 mit folgenden Fragen an den Bauauschuss:
  1. Hat der Bauausschuss nach 8 Monaten den gemeindlichen Beschluss umgesetzt und ein Nutzungskonzept für die Gemeindebedarfsfläche erarbeitet? Sollte ein Nutzungskonzept vorliegen, warum wird es nicht umgesetzt?
  2. Ist eine Bereinigung/Müllentsorgung der Fläche geplant?
  3. Wann werden die Auflagen vom Bauamt, Bescheid v. 27.01.2017, Az. 31-B-2016-186, umgesetzt?
Schreiben von Frau Lina Kaufmann vom 21.06.2017 mit folgender Frage:
  1. An wen und unter welchen Kriterien die Gemeinde Stellflächen der öffentlichen Hand an Gewerbetreibende vergeben will?
Die Rechtmäßigkeit hierzu wird angezweifelt.


Ergebnis der Sitzung des Bauausschusses am 21.06.2017:


Der Bauausschuss modifiziert und erweitert seinen bisherigen Beschluss vom 24.11.2016 wie folgt:
Eine gewerbliche Nutzung des Platzes ist nicht erlaubt und zu unterbinden. Auch das Parken gewerblicher Fahrzeuge auf dieser Fläche gehört dazu. Mit einer Beschilderung ist darauf hinzuweisen. Eine Vergabe von Stellplätzen ist nicht vorgesehen. Zuwiderhandlungen sollen verfolgt werden. Die Benutzung der Fläche durch gewerbliche Bauunternehmen, die im Auftrag der Gemeinde stehen, gehört dazu nicht. Diese Nutzungen sind mit der Gemeinde abzustimmen und auf das notwendige Maß zu beschränken.
Die derzeitige Nutzung der Fläche durch den Bauhof wird nicht als „Müllplatz“ angesehen. Es werden wiederverwertbare Materialen zwischengelagert. Damit wird das Gemeindebudget geschont. Eine Entsorgung ist nicht vorgesehen.
Der auf der Fläche zwischengelagerte Erdaushub von gemeindlichen Baumaßnahmen bleibt so lange dort, bis dessen Beprobung abgeschlossen und die Verwertung definiert ist.
Die Baugenehmigung regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Gemeinde und der Unteren Bauaufsichtsbehörde, dem Landratsamt. Nachdem diese ohne Einwände Dritter z.B. angrenzende Grundstückseigentümer rechtskräftig geworden ist, obliegt es alleine dem Landratsamt, den Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung sämtlicher Auflagen zu bestimmen. Die Gemeinde wird die erforderliche Grünflächengestaltungen ausführen, sobald die Zwischenlagerung des Erdaushubes abgeschlossen ist.

Diskussionsverlauf Gemeinderat am 11.07.2017:

Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung erneut mit der Situation auf dem Festplatz befasst. Rechtlich ist es möglich, dass der Gemeinderat ein Thema nicht nur zur Vorberatung, sondern auch zur endgültigen Behandlung an einen sonst nur vorberatenden Ausschuss gibt. So war der Beschluss vom Vorsitzenden verstanden worden. Verschiedene Gemeinderatsmitglieder waren jedoch der Meinung, dass der Ausschuss wie üblich nur vor berät. Um die Angelegenheit abschließend zu behandeln und für die getroffenen Entscheidungen einen möglichst breiten Konsens zu haben, wird der Vorsitzende die Thematik in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung setzen.

Beschluss

  • Der Festplatz soll für temporäre Nutzung, mit Ausweisung von gewerblichen und privaten Stellplätzen, überplant werden
  • Er soll weiterhin als Lagerfläche für den Bauhof dienen
  • Die Auflagen des Landratsamtes sind umzusetzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 09:19 Uhr