Neubau eines Doppelhauses; Murnauer Straße 1; Wiedervorlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2017 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 13. Juni 2017 hat der Gemeinderat Abweichungen für das Vordach und für die Abgrabung nicht zugestimmt.
Bei den Antragsunterlagen wurde nun nachgebessert.
Das Vordach beträgt auf der Firstseite 1,0m (Gestaltungssatzung 1,0m) und auf der Traufseite 0,4m (Gestaltungssatzung 0,7m).
Das Haus wurde weiter in Richtung der Bahnhofstraße verschoben und die Eingänge von der Nord- auf die Ost- und Westseite des Gebäudes verlegt. Dadurch entsteht ein kleiner Hof auf der Südseite über den nun die vier Stellplätze angefahren werden und nicht mehr direkt von der Staatsstraße aus. Die Abgrabung zur Bahnhofstraße entfällt, es sind nur noch deutlich kleinere Abgrabungen im Bereich der Eingänge notwendig, die mit Böschungssteinen gesichert werden.

Die Gestaltungssatzung legt in § 12 Nr. 1 Folgendes fest:
„Kellergeschosse dürfen nicht durch Abgrabungen und Abböschungen der natürlichen oder
von Bauaufsichtsbehörde festgesetzten Geländeoberfläche freigelegt werden.“
Lt. Architekt ist bei dem Fertighaus eine Vergrößerung des Vordaches auf der Traufseite nur mit erheblichem Mehraufwand möglich.
Die Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück wird von der Gemeinde ausdrücklich begrüßt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung für die Abgrabungen für die Hauseingänge auf der Ost- und Westseite zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung für das Vordach an der Traufseite zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Datenstand vom 02.07.2019 13:04 Uhr