Verkehrssituation oberes Kurgebiet; ergänzende Beschlüsse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 3

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde bereits der Beschluss über eine Erhöhung der Parkgebühren auf den gemeindlichen Parkplätzen beschlossen. Hier sind jedoch noch ergänzende Beschlüsse zu den Parkausweisen notwendig.
Es folgen weitere Beschlüsse im nichtöffentlichen Teil.
Beschluss 1:
Es besteht bereits jetzt ab Einmündung der Baumgartnerstraße aufwärts eine Parkverbotszone. Geparkt werden darf nur in den ausgewiesenen Flächen (z. B. auf der Promenade) oder mit Anwohnerparkausweis (derzeit knapp 50 Stück). Durch das einseitige oder wechselseitige Parken der Anwohner wird jedoch der Verkehr behindert bzw. werden bei einer Belegung der Parkplätze am Tannenbankerl und der Talstation die Autofahrer dazu animiert wie die Anwohner entlang der Straße zu parken.
Außerdem wird der Winterdienst durch die parkenden Autos erschwert. Auch wenn dann die Autos weg fahren, verbleiben die durch das Umfahren durch den Schneepflug liegengebliebenden Schneehaufen weiter als Verkehrshindernis.
Derzeit sind etwa 15 Anwohnerparkausweise direkt für Anwohner der Fallerstraße, die restlichen Ausweise wurden für Bewohner der Nebenstraßen (Hainerstraße, Harrerstraße,…) ausgestellt.
Beschluss 2:
Vom Gemeinderat wurden bis jetzt keine Vorgaben für die Vergabe der Anwohnerparkausweise gemacht. Dies soll nun nachgeholt werden, da es immer wieder zu Kritik von allen Seiten kommt, dass zu viele oder zu restriktiv Parkausweise ausgestellt werden.
Beschluss 3:
Der Gemeinderat hat sich bereits kurz mit der Problematik der Busparkplätze an der Talstation befasst. Die Sache liegt im Spannungsfeld mehrerer Interessen. Einerseits besteht von der Aufsichtsbehörde der Schwebebahn ausdrücklich die Anweisung, dass während des Betriebs keine Fahrzeuge unter der Bahn hindurchfahren dürfen, die höher wie 3,0m sind. Es wurde deshalb so beschildert, dass Busse nur zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhr zum Tannenbankerlparkplatz und von dort abfahren dürfen. Der Zwang, dass Busse den Tannenbankerlparkplatz in der Nacht benutzen und nicht auf dem Parkplatz an der Hörnlebahn oder (wie unter Tags erlaubt) auf der Promenade parken, war dringend notwendig, da es massive Beschwerden vieler Anwohner gab. Die Busfahrer ließen mehrere Stunden lang ihre Busse und vor Allem auch ihre Klimaanlagen laufen und beschädigten beim Rückwärtsfahren und durch Abgase die angrenzende Hecke. Dies eskalierte im Sommer teilweise so, dass es zu Sachbeschädigungen an Bussen und verbalen Angriffen auf Anwohner, Busfahrer und die Verwaltung kam. Von Seiten der Verwaltung wurde bereits mehrfach, auch unter Beteiligung der Kommunalen Verkehrsüberwachung, der Polizei und des Landratsamtes versucht eine Lösung zu finden. Da die Busfahrer aber teilweise bereits vor 18.00 Uhr anreisen und/oder nach 8.00 Uhr abreisen, müssten diese ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten zum Umsetzen der Busse von der Promenade auf den Tannenbankerlparkplatz unterbrechen. Dies haben Busfahrer bei der Verwaltung bereits mehrfach -auch auf unangemessene Art- kritisiert.
Um alle Seiten zufrieden zu stellen wurde von der Verwaltung überlegt ca. fünf Busparkplätze an der Talstation am Bach mit Zufahrt von der Fallerstraße aus auszuweisen und auch ähnlich wie auf dem Parkplatz mit Betonsteinen und Stangen abzugrenzen. Dadurch wären die Busse weit genug von den Anwohnern entfernt und die Busfahrer, die ihre Passagiere am Hotel abliefern, müssten ihre Busse nicht mehr umsetzen. Dafür müsste jedoch vermutlich der Parkautomat versetzt werden, was (auch bei einem neuen Automaten) einen größeren (finanziellen) Aufwand bedeuten würde (Änderung Verkabelung, Fundament). Außerdem wurde von mehreren Gemeinderatsmitgliedern mehrfach betont, dass an den Tagen mit viel Betrieb jeder Parkplatz notwendig ist. Es ist deshalb nicht zielführend, wenn durch die Anlegung von Busparkplätzen einige Parkplätze für Autos (ca. 10 bis 15 Stück) an der Talstation wegfallen würden. Außerdem wären diese Busparkplätze ausgerechnet dann nicht belegt, wenn der größte Bedarf an Autoparkplätzen besteht. Die Busse reisen lt. Hotels deutlich nach 8.00 Uhr ab, also wenn die Bahn bereits in Betrieb ist und reisen vor 18.00 Uhr an, also wenn die Bahn noch in Betrieb ist.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet für ausreichend Busparkplätze für die Hotels zu sorgen. Außerdem wurde in der jüngsten Vergangenheit mehrfach beobachtet, dass mehrere Busse auf dem Hotelgelände parken konnten und somit Busparkplätze für diese an der Talstation nicht notwendig sind.  
Auch wurde von Gemeinderatsmitgliedern darauf hingewiesen, dass die Parkplätze an der Talstation und am Tannenbankerl vorrangig für die Besucher der Bahn da sein sollen. Am Besten wäre, wenn Wanderer, die die Bahn nicht benutzen andere Parkplätze nutzen würden/könnten (z. B. an der Sonnenstraße) um die Situation an der Fallerstraße zu entzerren. Bei einer Schaffung von Busparkplätzen an der Talstation, die vorrangig von Bussen genutzt würden, deren Fahrgäste nicht die Schwebebahn benutzen, würde diesem Ziel widersprechen.
Durch den geänderten Standort einer möglichen neuen Talstation und einer damit evtl. verbundenen Erweiterung der Parkplätze können evtl. nach Fertigstellung dieser wieder Busse der Hotels gemeindliche Busparkplätze kostenpflichtig benutzen.
Beschlüsse 4 bis 7:
Auch für den Verkauf der Jahres- und Saisonparkausweise sollen Richtlinien beschlossen werden. Die Preise müssen außerdem an die vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung der Parkgebühren angepasst werden. Für Busse werden auf Grund der eingeschränkten technischen Möglichkeiten der derzeitigen Automaten nur die gleichen Gebühren wie für PKW fällig, obwohl diese deutlich mehr Platz brauchen. Bei einer Festlegung für gesonderte Gebühren für Busse sind neue Parkautomaten notwendig (siehe entsprechenden Punkt in der nichtöffentlichen Sitzung).  

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass zukünftig auch die Inhaber der Anwohnerparkausweise nicht mehr auf der Fallerstraße parken dürfen. Dadurch soll erreicht werden, dass der Verkehr und der Winterdienst nicht mehr durch abgestellte Fahrzeuge behindert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Beschluss 2
Es werden nur noch Anwohnerparkausweise an Anwohner der Faller-, Eichele-, Stickelsgraben-, Hainer- und Harrerstraße, des Schillingswegs und des Hörnlewegs vergeben, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und nachweisen, dass auf ihren Grundstücken mit zumutbarem Aufwand keine zusätzlichen Stellplätze mehr geschaffen werden können. Als Maßstab für die Anzahl der Stellplätze dient die gemeindliche Gestaltungssatzung (im Zweifel entscheidet der Gemeinderat). Anlieger, die Stellplätze bei der Gemeinde abgelöst haben, erhalten für diese einen Parkausweis. Die Ausweise sind nicht übertragbar. Sie gelten nur für das Fahrzeug, für das sie ausgestellt sind, Parkausweise für Besuch o. ä . sind nicht möglich. Die Parkausweise müssen jährlich erneuert werden. Mit Umzug des Antragstellers wird der Parkausweis ungültig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3
vertagt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4
Die Saison- und Jahresparkausweise sind nicht übertragbar, sie gelten nur für das Fahrzeug, für die sie ausgestellt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5
Die Gebühr für den Saisonparkausweis (gültig 1.12. bis 31.3.) beträgt 40,00€ (bisher 30,00€).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss 6
Die Gebühr für den Jahresparkausweis beträgt 80,00€ (bisher 60,00€).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 7
Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses in der nichtöffentlichen Sitzung zu den Parkautomaten:
Die Parkausweise für Busse kosten auf dem Tannenbankerlparkplatz und auf der Promenade für 4 Stunden 5,00€ und für den ganzen Tag 10,00€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2019 11:30 Uhr