Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Auf der Oh 22
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“.
Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht.
Das Gesetz schreibt keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu. Die Verwaltung wird beauftragt dies dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, mit dem Hinweis, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Regelungen der örtlichen Bauvorschriften (OGS) eingehalten werden müssen (Art. 58 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 BayBO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.07.2019 11:30 Uhr