Bauantrag auf Nutzungsänderung und für eine Außentreppe St. -Martin-Straße 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 4.4

Sachverhalt

Siehe beiliegende Pläne
Die Antragsunterlagen entsprechen bei weitem nicht den formellen Vorschriften, Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich.
Der Flächennutzungsplan sieht für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet vor. Der Flächennutzungsplan entfaltet jedoch keine Außenwirkung und bindet nur die Gemeinde bei einer evtl. Bauleitplanung.
In der Verwaltung besteht die Rechtsmeinung, dass das Grundstück Bestandteil des Mischgebiets/Dorfgebiets St.-Martin-Straße/Trillerweg ist, das der Gemeinderat durch seine Beschlüsse zu Vorhaben am Trillerweg festgestellt hat. Durch einen zusätzlichen gebietsverträglichen Gewerbebetrieb würde die gebietstypische Mischung zwischen Gewerbe, Landwirtschaft und Wohnen gestärkt. Die Verträglichkeit des Gewerbes in Bezug auf  Immissionsschutz usw. wird durch das Landratsamt geprüft. Ob die Außentreppe der gemeindlichen Gestaltungssatzung entspricht, konnte anhand der äußerst lückenhaften Antragunterlagen nicht geprüft werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass auf Grund der mangelhaften Unterlagen keine Entscheidung gefällt werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt dem Antragsteller dies mitzuteilen und ihm die Unterlagen zur Überarbeitung zurückzugeben. Der Gemeinderat wird sich erst wieder mit dem Antrag befassen, wenn vollständige Planunterlagen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2019 11:30 Uhr