Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 51 vom 20. Februar 2018 wird mit der Änderung zu Tagesordnungspunkt 6  gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2019 14:16 Uhr