Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines Wohnhauses, Nähe Auf der Oh


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Anders als die Antragstellerin sieht die Verwaltung das Grundstück nicht im Innenbereich. Die Grenze in Richtung Süden ist parzellenscharf durch die Bebauungspläne „Gagers“ und „Gagersleit´n“ abgegrenzt, das Grundstück liegt außerhalb. Die Bebauung westlich an der Badstraße liegt im Innenbereich, ist aber auf Grund der Topographie schon in sich geschlossen, das Grundstück liegt unter der Hangkante, die den Innenbereich begrenzt. Die Grundstücke Flurnummer 500 ff haben sowohl auf Grund der Länge (über 70m bzw. 90m) als auch von der Größe her (3000m² bzw. 5000m²) die nach der der Verwaltung bekannten Rechtsprechung dazu notwendige Mindestmaße um einen klassischen Außenbereich im Innenbereich zu bilden. Das Antragsgrundstück ist Bestandteil des Außenbereiches, auch wenn es einem anderen Eigentümer gehört und eine andere Nutzung aufweist. Die vom Antragsteller aufgeführte Satzung nach Art. 34 BauGB ist der Verwaltung nicht bekannt.  
Aber auch auf Grund der fehlenden Erschließung kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Noch einigermaßen theoretisch möglich ist ein Gehrecht über das Vorderliegergrundstück Flurnummer 1451/4, auch wenn es in der Praxis unwahrscheinlich ist, dass die zukünftigen Bewohner des beantragten Hauses durch den Garten gehen werden. Ein Fahrtrecht, wie im Antrag angegeben, ist aber über das Vorderliegergrundstück ausgeschlossen, da (mindestens) ein Gebäude die einzig mögliche Zufahrt zwischen den beiden Grundstücken versperrt. Durch diese Konstellation müssten auch die Stellplätze auf dem Vorderliegergrundstück nachgewiesen und grundbuchrechtlich gesichert werden. Eine leitungsgebundene Erschließung (Wasser, Kanal, Strom, Telekommunikation, evtl. Gas) neben dem Gebäude auf dem eigenen auf einen Punkt an der Straße „Auf der Oh“ zulaufenden Grundstücksteil ist bei der Breite von ca. 1,5m nur theoretisch ausführbar.
Hinweis: Bei dem in den Antragsunterlagen angegebenen Bebauungsplan „Stickelsgrabenstraße“ dürfte es sich um einen Fehler handeln.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Bauausschuss mit dem Bauwerber über die mögliche Erschließung zu sprechen, danach wird der Antrag erneut im Gemeinderat behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2019 14:16 Uhr