Antrag auf Genehmigungsfreistellung; erdgeschossiger Anbau an das bestehende Einfamilienhaus; Im Kirchfeld 9


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unter´m Wäldle“.

Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht.
Das Gesetz schreibt keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.

Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr