Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Kohlgrub hat seit dem Jahr 1983 eine Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen
( Ausbaubeitragssatzung – ABS - ), zuletzt wurde diese 2003 geändert. Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats vom 29. Juni 2018 wird das Kommunalabgabengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2018 geändert, damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags. Die Gemeinde Bad Kohlgrub muss deshalb die Ausbaubeitragssatzung aufheben.
Weiter bestehen bleibt jedoch die Rechtsgrundlage für die erstmalige Herstellung von Straßen und somit für die
gemeindliche Erschließungsbeitragssatzung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf Grund des Wegfalls der Rechtsgrundlage im Kommunalabgabengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2018 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS -) und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr