Parkverbotszone Oberes Kurgebiet; rechtliche Bewertung einer Aufstellung weiterer Parkverbotsschilder


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.07.2018 ö 9

Sachverhalt

Die Fallerstraße ist mit allen  Nebenstraßen Parkverbotszone. Dies wird durch ein Schild an der Ecke Fallerstraße/Badstraße/Baumgartnerstraße angeordnet.  

In der letzten Sitzung hat Gemeinderatsmitglied Nikolaus Onnich von verärgerten Parkern im Bereich um den Schillingshof berichtet. Die Autos standen auf der Straße obwohl lt. Beobachtungen des zufällig anwesenden Bauhofs auf dem Parkplatz der Talstation und auf dem Tannenbankerl-Parkplatz noch Plätze frei waren. Vermutet wird deshalb, dass der/die Erste/n sich die Parkgebühr sparen wollten und deshalb auf der Straße geparkt haben. Weitere Autofahrer sind dann diesem Beispiel gefolgt, da in diesem Bereich keine Parkverbotsschilder (mehr) angebracht sind und die Einfahrt in eine Parkverbotszone übersehen wurde.
Von Gemeinderatsmitglied Onnich wurde gefordert zusätzlich zur Parkverbotszonenbeschilderung am Anfang der Fallerstraße im weiteren Verlauf Parkverbotsschilder aufzustellen.

Das Landratsamt als Fachaufsichtsbehörde der Gemeinde teilt die von der Verwaltung vertretene Rechtsmeinung. Eine Aufstellung von (zusätzlichen) Parkverbotsschildern in einer Parkverbotszone ist rechtswidrig. Ein Autofahrer, der übersehen hat, dass er in eine Parkverbotszone eingefahren ist, könnte bei der Aufstellung einzelner Parkverbotsschilder (oder Schraffierung auf dem Boden,…) im Umkehrschluss davon ausgehen, dass dort, wo keine Schilder usw. stehen, geparkt werden darf. Somit müssen überall Schilder aufgestellt werden, wo ein Parken nicht gewünscht ist. Bei einer durchgängigen Beschilderung ist eine Parkverbotszone jedoch widersinnig. Ziel des Gesetzgebers bei der Einführung von Parkverbotszonen war u. a. die Auslichtung des Schilderwaldes.

Vom Landratsamt wurde, wie von der Verwaltung bereits angedacht, eine beidseitige Zonenbeschilderung angeregt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Parkverbotszone aufzuheben. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Einzelausschilderung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2019 08:29 Uhr