Feststellung Nachrückerin und Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.08.2018 ö 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Franz Degele verliert auf Grund von Art. 48 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz i. V. m. Art. 31 Abs. 3 Gemeindeordnung sein Amt als Gemeinderatsmitglied, es rückt ein Listennachfolger nach. Der Gemeinderat hat nach Art. 37 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz über das Nachrücken einer/s Listennachfolgerin/s zu entscheiden. Da der erste Nachrücker der Liste Herr Josef Reindl am 1. August 2018 schriftlich erklärt hat, dass er das Amt nicht annehmen will, wurde die nächste Nachrückerin, Frau Mona Reindl angeschrieben. Sie hat mit Schreiben vom 2. August 2018 erklärt, dass sie das Amt annimmt.

Frau Reindl wird  vom Vorsitzenden vereidigt.  

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 16. März 2014 Herr Josef Reindl der Nachrücker für Ersten Bürgermeister Degele ist. Da Herr Reindl die Übernahme des Ehrenamtes abgelehnt hat, rückt die nächste Listennachfolgerin, Frau Mona Reindl in den Gemeinderat nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2019 08:33 Uhr