evtl. Wahl einer/eines neuen Dritten Bürgermeisterin/s


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.08.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. April 2018 die Wahl eines Dritten Bürgermeisters/ einer Dritten Bürgermeisterin beschlossen, dies gilt, wie damals erläutert, für die gesamte restliche Wahlperiode.
Erst in der neuen Wahlperiode ab Mai 2020 könnte der neue Gemeinderat dann überlegen, ob das Amt eines Dritten Bürgermeisters weiter notwendig ist oder nicht.
Sollte Dritte Bürgermeisterin Martina Höck sich für die Wahl zur Zweite Bürgermeisterin bereit erklären und gewählt werden, so muss wieder ein Dritter Bürgermeister gewählt werden.
Es gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie bei der Wahl des Zweiten Bürgermeisters.

Datenstand vom 12.07.2019 08:33 Uhr