Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.09.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub erhebt für das Innehaben einer Zweitwohnung eine nach Art. 3 des Kommunalen Abgabengesetztes (KAG) eine Zweitwohnungssteuer. Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Aktuell gibt es in Bad Kohlgrub 138 Zweitwohnungsbesitzer; wobei es 23 Befreiungen gibt.
Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage der Jahresrohmiete. Das ist ein Mietwert, der Basis für die Berechnung der Grundsteuer und auf einem Stand zum 01.01.1964 ist. Der Steuersatz vom Mietwert beträgt in Bad Kohlgrub einheitlich 9 %. Für das Jahr 2018 sind im Haushalt hierfür Gesamteinnahmen von 75.000 Euro eingeplant.

Nachfolgend werden die Steuersätze der Gemeinden aus der Umgebung dargestellt:
Bad Bayersoien        13 %
Farchant        10 %
Garmisch-Partenkirchen        9 %
Grainau        9 %
Krün        10 %
Mittenwald        9 %
Murnau                        2018 = 8 %        2019 = 9 %        2020 = 10 %        ab 2021 = 11 %
Oberammergau                2018 = 15 %        ab 2019 = 18 %
Oberau        10 %

Saulgrub, Unterammergau oder Seehausen erheben aktuell keine Zweitwohnungssteuer.

Aufgrund der finanziellen Lage des Ortes sind Ausgaben zu optimieren und Einnahmen zu steigern. Die Verwaltung empfiehlt zur Einnahmensteigerung eine Erhöhung der Zweitwohnungs-steuer zum 01.01.2019 auf 12 %. Hierdurch ist mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 25.000 Euro zu rechnen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt eine  Anhebung des Satzes für die Erhebung für die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2019 auf 12 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt eine  Anhebung des Satzes für die Erhebung für die Zweitwohnungssteuer zum 1. Januar 2019 auf 10 %. Im Jahr 2020 wird sich der Gemeinderat erneut über die Anhebung des Satzes beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

Beschluss 3

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Änderungssatzung:

§ 1
Steuersatz

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Steuer beträgt jährlich 10  .v.H. der Bemessungsgrundlage.“


§ 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Gemeinde Bad Kohlgrub, ……………..


Franz Degele
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2019 08:36 Uhr