Verordnung über Plakatierung vor Wahlen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 13.11.2018 | ö | 5 |
Sachverhalt
Bei der vergangenen Landtags- und Bezirkstagswahl haben die Parteien wieder insbesondere an der Staatsstraße ausgiebig plakatiert. Teilweise wurden sogar mehrere Plakate an einer Straßenlampe übereinander gehängt. Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist eine der wenigen Gemeinden, in der das Plakatieren noch nicht durch eine gemeindliche Verordnung geregelt ist, es gelten somit lediglich die gesetzlichen Vorschriften z. B. aus dem Baurecht. Der Vorsitzende regt deshalb an eine Verordnung zur Regelung der Plakatierung zu erlassen. Voraussichtlich im Mai 2019 finden als nächste Wahl die Europawahlen statt, im März 2020 folgen dann die Kommunalwahlen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Verordnung über das Plakatieren. Dabei sind insbesondere die unterschiedlichen Regelungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2019 13:01 Uhr