Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Lamplstraße 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7.8

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hochgasse“. Beantragt wird die Abweichung vom Bebauungsplan in Bezug auf die Firstrichtung. Begründet wird der Antrag: „Bedingt durch die Hanglage wird die vorgegebene Firstrichtung um 90 Grad gedreht. Das Haus fügt sich mit der gedrehten Firstrichtung (parallel zu Straße) besser in das Gelände ein.“
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes haben nur drei Gebäude eine andere Firstrichtung als ungefähr 90° zur Lamplstraße, die Hausnummern 2, 10 und 21. Beim Haus Nummer 2 wurde dies ausdrücklich durch die erste Änderung des Bebauungsplanes zugelassen. Die angrenzenden Hausnummern 27 und 23 haben die im Bebauungsplan festgeschriebene Firstrichtung Nord-Süd, die gegenüberliegenden Hausnummern 24 und 22 ebenso. Das gegenüberliegende Grundstück Hausnummer 20 ist noch nicht bebaut.

Auf den Vorbescheid aus dem Jahr 2010 wird verwiesen. Dieser ist jedoch im Jahr 2013 abgelaufen, da er nicht verlängert wurde (siehe entsprechenden Passus im Bescheid).

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Bezug auf die Firstrichtung und die Entfernung der Aufschüttung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2019 14:21 Uhr