Mögliches Unesco-Weltkulturerbe „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen“; Beschluss Absichtserklärung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 14.01.2020 | ö | 8 |
Sachverhalt
Eine Steuerungsgruppe am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen prüft die Stellung eines Antrags auf Aufnahme der alpinen und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Hierzu wurde die erforderliche Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert (statement of outstanding universal value/ SOUV) sowie die beiliegende Karte mit „Suchräumen“ ausgearbeitet (siehe Anlage).
Zudem ist eine Absichtserklärung der Gemeinde zur Mitwirkung am Weltkulturerbe-Prozess erforderlich. Hierzu wurde seitens der Steuerungsgruppe ein Beschlussvorschlag ausgearbeitet, der im Folgenden angepasst vorgelegt wird.
Die betroffenen Grundeigentümer haben in ihrer Versammlung am 29.12.2019 mit 31:0 Stimmen für den Entwurf des SOUV in seiner vorgelegten Fassung gestimmt. Die Suchbereiche wurden zudem noch erweitert (siehe Anlage).
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt Folgendes:
Der Gemeinderat Bad Kohlgrub hat sich in seiner Sitzung vom 14.01.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die vom Landkreis übergebenen Karten mit den „Suchräumen“ wurden geprüft. Änderungswünsche wurden darin kenntlich gemacht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Gemeinde Bad Kohlgrub stimmt dem UNESCO-Prozess unter folgenden Voraussetzungen zu:
- die o. g. Änderungsvorschläge der Gemeinde und der Landwirtschaft sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen.
- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.
- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.02.2020 11:16 Uhr