Mögliches Unesco-Weltkulturerbe „Alpine und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen“; Beschluss Absichtserklärung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö 8

Sachverhalt

Eine Steuerungsgruppe am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen prüft die Stellung eines Antrags auf Aufnahme der alpinen und voralpine Wiesen- und Moorlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes. Hierzu wurde die erforderliche Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert (statement of outstanding universal value/ SOUV) sowie die beiliegende Karte mit „Suchräumen“ ausgearbeitet (siehe Anlage).

Zudem ist eine Absichtserklärung der Gemeinde zur Mitwirkung am Weltkulturerbe-Prozess erforderlich. Hierzu wurde seitens der Steuerungsgruppe ein Beschlussvorschlag ausgearbeitet, der im Folgenden angepasst vorgelegt wird.

Die betroffenen Grundeigentümer haben in ihrer Versammlung am 29.12.2019 mit 31:0 Stimmen für den Entwurf des SOUV in seiner vorgelegten Fassung gestimmt. Die Suchbereiche wurden zudem noch erweitert (siehe Anlage).

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt Folgendes:

Der Gemeinderat Bad Kohlgrub hat sich in seiner Sitzung vom 14.01.2020 mit den vorgelegten Unterlagen zu einem möglichen Weltkulturerbe im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befasst und gibt folgende Stellungnahme ab:

Der 4-seitige Text „Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert“ (SOUV) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die vom Landkreis übergebenen Karten mit den „Suchräumen“ wurden geprüft. Änderungswünsche wurden darin kenntlich gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Gemeinde Bad Kohlgrub stimmt dem UNESCO-Prozess unter folgenden Voraussetzungen zu:

- die o. g. Änderungsvorschläge der Gemeinde und der Landwirtschaft sind den weiteren Planungen zugrunde zu legen.

- Gemeinde und Landwirte sind im Falle wesentlicher Änderungen zu informieren und zu beteiligen.

- Die Einreichung eines Antrages auf Anerkennung als UNESCO-Weltkulturerbe bedarf einer abschließenden Zustimmung der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.02.2020 11:16 Uhr