Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 09.04.2019 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung gemäß Art. 102 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2019 15:57 Uhr