Neubau von drei Stellplätzen; Hauptstraße 3
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.06.2019 | ö | 3.1 |
Sachverhalt
Nicht überdachte Stellplätze sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 b) BayBO verfahrensfrei, es bedarf also weder einer Genehmigung noch einer Anzeige.
Der Bauherr will jedoch auf Grund der Abgrabungen und der Zufahrt über die Staatsstraße eine Baugenehmigung. Außerdem sind die Grundstücksgrenzen in der Natur nicht erkennbar, die westliche
liegt teilweise mitten in der Zufahrt des Nachbargrundstückes.
Es wurde vorab eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim, Bereich Straßenbau, eingeholt (siehe Anlage).
Das Vorhaben liegt im Innenbereich (§34 BauGB), ein Bebauungsplan besteht nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Neubau von drei Stellplätzen“ das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2019 15:31 Uhr