Verordnung über die Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr; Änderung für das Parken mit "Handy-App"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 4

Sachverhalt

In den Gemeinden des Ammertales versucht man derzeit eine einheitliche Lösung für die Parkraumbewirtschaftung und ein Parkkonzept gemeinsam zu erarbeiten. In diesem Rahmen wurde auch versucht einen Anbieter für das Parken mit Handy-App zu finden. Auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen durch die Länge der Parkzeiten und den unterschiedlichen Konditionen konnte man sich jedoch nicht auf einen Anbieter einigen. Die Gemeinde Oberammergau hat sich für den Anbieter Parkstar entschieden, die anderen Gemeinden jedoch für den Anbieter Parknow. Alle Gemeinden werden jedoch einheitlich die Nutzungsentgelte der Handy-App (25 Cent) auf die Nutzer umlegen.
Ursprünglich war gedacht, dass auf den Parkplätzen in Bad Kohlgrub bei Benutzung der Park-App eine minutengenaue Abrechnung stattfinden soll, dies wurde deshalb auch so in der Verordnung über Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr im Februar 2019 so beschlossen.
Bei weiteren Gesprächen zum Parkkonzept in den Ammergauer Alpen hat sich jedoch herausgestellt, dass nur Bad Kohlgrub diese Lösung anbieten würde. Um hier eine Einheitlichkeit in der Tourismusregion zu erreichen wird deshalb angeregt, dass auch Bad Kohlgrub beim Parken mit Handy-App die Staffelung wie beim normalen Parken über Automaten beibehält. Die Verordnung muss deshalb angepasst werden. Ansonsten gibt es keine Änderungen am beiliegenden Entwurf in Bezug auf die derzeitige Verordnung.  

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Nutzungsentgelt für die Handy-App, wie in den anderen Gemeinden der Ammergauer Alpen auch, auf die Nutzer umgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die Verordnung über Parkgebühren und andere Regelungen für den ruhenden Verkehr  in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2019 15:31 Uhr