Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften; nachträgliche Genehmigung der Einfriedung; Windheuserstraße 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Gemeinderates, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen


Beantragt wird die Abweichung von der Festsetzung der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Einfriedung.
Lt. Antrag liegt die mündliche Zustimmung eines Grundstücksnachbarn vor.  

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Einfriedung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO und somit um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, hat die Gemeinde über Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften zu entscheiden (Art. 63 Abs. 2 und 3 BayBO). Die Gemeinde erstellt den Genehmigungsbescheid, die untere Bauaufsichtsbehörde erhält lediglich eine Ausfertigung von Antrag und Bescheid.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juli die Höhe des angebrachten Zaunes in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Höhe der Einfriedung auf der West- und Südseite unproblematisch ist, auf der Ostseite jedoch zwischen ca. 2m und 2,40m beträgt (siehe Bilder) und nicht toleriert werden kann.
Der Bauausschuss empfiehlt deshalb, den Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt für das Vorhaben „nachträgliche Genehmigung der Einfriedung“ einer Abweichung vom Bebauungsplan und der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Höhe der Einfriedung zu. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Datenstand vom 13.09.2019 12:41 Uhr