Straßenausbaupauschalen nach Art. 13h BayFAG ab 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  91. Sitzung des Gemeinderates, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 91. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2019 ö informativ 7

Sachverhalt

Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist die Möglichkeit für Kommunen, Straßenausbaumaßnahmen Beiträge zu verlangen, weggefallen. Der Freistaat Bayern hat hierbei finanzielle Unterstützungen und Ausgleiche für alle Kommunen versprochen. Hierfür wurde das Finanzausgleichsgesetz (FAG) neu geregelt und Pauschalen eingeführt.
Diese sind in einer Übergangszeit bis 2020 noch gesplittet und ab 2021 auf einem Niveau von 150 Millionen Euro für ganz Bayern. Die Splittung bedeutet, dass Kommunen, die ab 2011 ein Straßenausbaubeitragssatzung hatten und innerhalb der Jahre 2008 bis 2017 Maßnahmen abgerechnet haben, in den Jahren 2019 und 2020 einen höheren Anteil bekommen.
Alle anderen Kommunen bekommen nur einen Anteil nach der Siedlungsfläche. Die Gemeinde erfüllt für einen erhöhten Betrag zwar die Voraussetzung, eine gültige Straßenausbaubeitragssatzung gehabt zu haben, aber es wurden – aufgrund der finanziellen Situation – keine Maßnahmen zwischen 2008 und 2017 abgerechnet. Somit erhält Bad Kohlgrub nur den Grundbetrag. Eine Anmeldung für den zusätzlichen Finanzanteil 2019 und 2020 kann daher nicht gestellt werden.

Die Mindestpauschale soll künftig bei 10.000 Euro liegen. Wieviel Bad Kohlgrub erhält ist aktuell noch nicht bekannt. Aufgrund der Tatsache, dass Bad Kohlgrub bisher schon kaum die finanziellen Mittel für einen Straßenausbau hatte, wird sich die Situation durch die entfallene Beitragserhebungsmöglichkeit noch verschärfen.

Datenstand vom 13.09.2019 12:41 Uhr